Renovierung bei Auszug in Essen

Ihre Wohnung wird gerade für die Übergabe vorbereitet. Wir übernehmen alle notwendigen Renovierungsarbeiten, damit Sie die Wohnung ohne Stress und ohne Diskussion mit dem Vermieter übergeben können.

  • • Streichen und Schönheitsreparaturen nach Mietrecht
  • • Kleine Ausbesserungen und Wandkorrekturen
  • • Wohnungsübergabe optimal vorbereiten
  • • Schnelle Termine bei kurzfristigem Auszug
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Vorbereitete Wohnung für die Renovierung beim Auszug

Renovierung bei Auszug nach gültiger Rechtslage

Viele Mieter suchen nach einem neuen Gesetz zur Renovierung beim Auszug. Tatsächlich gibt es aktuell keine Gesetzesänderung. Es gelten weiterhin die BGH Urteile, die genau festlegen, wann Mieter renovieren müssen und wann nicht. Die wichtigsten Punkte haben wir für Sie zusammengefasst.

Renovieren nur mit gültiger Klausel

Mieter müssen nur renovieren, wenn eine wirksame Renovierungsklausel im Mietvertrag steht. Viele ältere Verträge enthalten jedoch starre Fristen und sind laut BGH unwirksam.

Keine Pflicht bei unrenoviert übernommener Wohnung

Wurde eine Wohnung unrenoviert übernommen, entfällt die Pflicht zur Renovierung häufig vollständig. Der Vermieter darf dann keine Schönheitsreparaturen verlangen.

Nur Abnutzung durch normalen Gebrauch

Normale Abnutzung ist vom Vermieter zu tragen. Renoviert werden müssen nur Schäden, die über üblichen Gebrauch hinausgehen, zum Beispiel starke Verschmutzungen oder bunte Wände.

BGH Urteile regeln die Renovierungspflicht

Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Urteilen klare Richtlinien festgelegt. Diese gelten weiterhin und bilden die Grundlage der Renovierungspflichten beim Auszug.

Gibt es ein neues Gesetz für 2025 oder 2026?

Viele Mieter suchen nach einem neuen Gesetz zur Renovierung beim Auszug, weil online häufig darüber geschrieben wird. Tatsächlich gibt es derzeit keine neue gesetzliche Regelung. Die geltenden BGH Urteile bleiben maßgeblich. Wir informieren unsere Kunden, sobald sich rechtlich etwas ändert.

Muss ich beim Auszug renovieren?

Viele Mieter sind unsicher, ob sie beim Auszug renovieren müssen. Die Antwort hängt von einigen klaren Regeln ab. Hier finden Sie eine einfache Übersicht, die sofort Klarheit schafft.

Ja, Sie müssen renovieren wenn

  • • eine gültige Renovierungsklausel im Mietvertrag steht
  • • Sie die Wohnung renoviert übernommen haben
  • • starke Abnutzung oder Schäden vorhanden sind
  • • Wände stark verschmutzt oder bunt gestrichen wurden

Nein, Sie müssen nicht renovieren wenn

  • • die Wohnung unrenoviert übergeben wurde
  • • die Renovierungsklausel unwirksam oder starr ist
  • • nur normale Gebrauchsspuren vorhanden sind
  • • der Mietvertrag keine Schönheitsreparaturen fordert

Wichtig

Die meisten Konflikte entstehen, weil Mieter oder Vermieter die Rechtslage falsch einschätzen. Laut BGH gilt: Nur wirksame Vertragsklauseln verpflichten zur Renovierung. Wir unterstützen Sie dabei, die Wohnung korrekt und stressfrei zu übergeben.

Jetzt Renovierung für die Wohnungsübergabe anfragen

Wir prüfen kostenlos, ob Sie renovieren müssen und übernehmen die Umsetzung.

Checkliste für die Renovierung beim Auszug

Mit dieser übersichtlichen Checkliste vermeiden Sie Stress, Diskussionen mit dem Vermieter und unnötige Kosten. Alle relevanten Aufgaben für eine erfolgreiche Wohnungsübergabe im Überblick.

Vorbereitung

  • • Mietvertrag prüfen: Renovierungsklausel wirksam oder nicht
  • • Zustand beim Einzug vergleichen
  • • Schäden oder starke Abnutzung dokumentieren
  • • Fotos für die Übergabe anfertigen
  • • Termin zur Renovierung rechtzeitig planen

Wände und Decken

  • • Bunte oder kräftige Wände in neutralem Weiß überstreichen
  • • Flecken und Verschmutzungen beseitigen
  • • Nagel- und Dübellöcher fachgerecht schließen
  • • Tapeten überprüfen und ausbessern

Türen, Böden und Fenster

  • • Türrahmen und Türen reinigen und ausbessern
  • • Kratzer auf Laminat oder Parkett prüfen
  • • Sockelleisten befestigen oder ersetzen
  • • Fensterrahmen und Fensterbänke gründlich säubern

Küche und Bad

  • • Silikonfugen prüfen und erneuern falls nötig
  • • Armaturen entkalken
  • • Fliesen reinigen und Fugen ausbessern
  • • Herd, Kühlschrank und Schränke sorgfältig reinigen

Kleinreparaturen

  • • Lichtschalter und Steckdosen prüfen
  • • Türklinken und Scharniere festziehen
  • • Sockel, Leisten und Abdeckungen sichern
  • • Beschädigte Lampen oder Dübelreste entfernen

Übergabe vorbereiten

  • • Wohnung vollständig reinigen
  • • Schlüssel vollständig zusammenstellen
  • • Übergabeprotokoll vorbereiten
  • • Zählerstände ablesen
  • • Letzte Fotos des Zustands machen

Was wir für Sie übernehmen

Sie müssen sich nicht um jede Wand, jede Fuge und jedes Detail kümmern. Wir übernehmen die komplette Renovierung bei Auszug in Essen und sorgen dafür, dass Ihre Wohnung bereit für die Übergabe an den Vermieter ist.

Streichen und Schönheitsreparaturen

  • • Neuanstrich in neutralem Weiß
  • • Bunte oder stark verschmutzte Wände überarbeiten
  • • Nagel- und Dübellöcher fachgerecht schließen
  • • Kleine Putzschäden ausbessern

Ausbesserungen und Kleinreparaturen

  • • Türrahmen, Sockelleisten und Kanten ausbessern
  • • Kleine Schäden an Böden prüfen und korrigieren
  • • Beschläge, Griffe und Scharniere nachjustieren
  • • Silikonfugen im Bad bei Bedarf erneuern

Endreinigung und Übergabevorbereitung

  • • Gründliche Reinigung von Küche und Bad
  • • Entfernung von Farbresten und Schutzmaterial
  • • Vorbereitung für das Übergabeprotokoll
  • • Auf Wunsch Kombination mit Umzug und Entrümpelung

Auf Wunsch kombinieren wir die Renovierung bei Auszug mit Ihrem Umzug und einer möglichen Entrümpelung. So haben Sie nur einen Ansprechpartner und ein klares Festpreisangebot.

Komplettpaket Renovierung beim Auszug anfragen

Wir erstellen Ihnen ein individuelles Festpreisangebot für Ihre Wohnung in Essen.

Preise und Kostenbeispiele für die Renovierung beim Auszug

Die Kosten für die Renovierung beim Auszug hängen vom Zustand der Wohnung, der Größe und dem Arbeitsumfang ab. Hier finden Sie transparente Preisbeispiele, die Ihnen eine realistische Einschätzung ermöglichen.

1 Zimmer Wohnung

ab 180 €

  • • Wände in Weiß streichen
  • • kleine Löcher schließen
  • • Reinigung von Türen und Rahmen
  • • leichte Ausbesserungen

Ideal für Apartments und WG Zimmer.

2 bis 3 Zimmer Wohnung

ab 390 €

  • • Wände und Decken weiß streichen
  • • Dübellöcher und Putzschäden ausbessern
  • • Türrahmen und Heizkörper reinigen
  • • Küche und Bad Grundreinigung

Perfekt für Standardwohnungen mit normaler Abnutzung.

4 bis 5 Zimmer Wohnung

ab 690 €

  • • umfangreiches Streichen inklusive Decken
  • • Ausbesserung stärkerer Abnutzung
  • • Silikonfugen prüfen und erneuern
  • • komplette Endreinigung

Ideal für große Wohnungen und starke Abnutzung.

Konkrete Renovierungsfälle aus der Praxis

Renovierung einer 45 qm Wohnung

neutrale Wände, geringere Abnutzung, Dübellöcher schließen und einmal weiß streichen

Endpreis: 260 €

Renovierung einer 68 qm Wohnung

mehrere farbige Wände, Badfuge erneuern, kompletter Weißanstrich

Endpreis: 540 €

Renovierung einer 92 qm Familienwohnung

starke Abnutzung, Ausbesserungen, kompletter Anstrich, Silikon erneuern

Endpreis: 890 €

Renovierung und Umzug als Komplettpaket

Viele Kunden möchten beim Auszug alles in einem Schritt erledigen. Deshalb kombinieren wir die Renovierung mit einem professionellen Umzug in Essen. Sie erhalten ein Komplettpaket aus einer Hand und sparen Zeit, Aufwand und Kosten.

Ein Ansprechpartner

Sie müssen nicht mehrere Firmen koordinieren. Wir übernehmen den gesamten Umzug mit Renovierung und Endreinigung.

Feste Terminplanung

Der Renovierungstermin wird direkt an Ihren Umzug angepasst. Sie verlassen die alte Wohnung und wir machen sie übergabefertig.

Kostenvorteile im Paket

Durch die Kombination beider Leistungen sparen Sie im Vergleich zu zwei einzelnen Dienstleistern.

Inhalt des Komplettpakets

  • • Professioneller Umzug mit 3.5 Tonner oder 7.5 Tonner
  • • Möbelmontage und Demontage auf Wunsch
  • • Renovierung der alten Wohnung in Weiß
  • • Ausbesserung von Dübellöchern und Putzschäden
  • • Silikonfugen prüfen und erneuern
  • • Endreinigung für die Wohnungsübergabe
  • • Flexible Terminplanung passend zu Ihrem Auszug
  • • Übergabefertige Vorbereitung der Wohnung

Kombipaket Umzug plus Renovierung in Essen bereits ab 590 €

Der genaue Preis richtet sich nach der Wohnungsgröße und dem Renovierungsumfang.

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Wir erstellen Ihnen ein transparentes Angebot innerhalb von 24 Stunden.

Häufig gestellte Fragen zur Renovierung beim Auszug

Muss ich beim Auszug renovieren?

Sie müssen nur renovieren, wenn Ihr Mietvertrag eine wirksame Renovierungsklausel enthält. Viele ältere Klauseln sind unwirksam, besonders bei starren Fristen. Wenn die Wohnung unrenoviert übergeben wurde, entfällt die Pflicht meistens komplett.

Wer zahlt die Renovierung beim Auszug?

Der Mieter zahlt nur, wenn eine gültige Klausel im Mietvertrag steht oder wenn er Schäden verursacht hat. Normale Abnutzung trägt der Vermieter. Ohne wirksame Regelung ist der Vermieter für Schönheitsreparaturen zuständig.

Gibt es ein neues Gesetz zur Renovierung beim Auszug?

Viele Mieter suchen nach einem neuen Gesetz. Tatsächlich gibt es aktuell keine Gesetzesänderung. Die gültigen BGH Urteile regeln weiterhin, wann renoviert werden muss und wann nicht.

Was genau muss ich vor der Wohnungsübergabe renovieren?

In der Regel müssen Wände neutral gestrichen, Dübellöcher verschlossen, leichte Schäden ausgebessert und Verschmutzungen entfernt werden. Bei stärkerer Abnutzung können zusätzliche Arbeiten nötig sein.

Muss ich bunte Wände beim Auszug überstreichen?

Ja. Bunte, dunkle oder stark gesättigte Farben müssen laut BGH in neutralem Weiß überstrichen werden. Ansonsten kann der Vermieter Schadensersatz verlangen.

Müssen Dübellöcher beim Auszug verschlossen werden?

Ja. Dübellöcher gelten nicht als normale Abnutzung und müssen sauber verschlossen werden. Die Wand muss anschließend wieder einheitlich aussehen.

Was versteht man unter Schönheitsreparaturen beim Auszug?

Zu den Schönheitsreparaturen gehören das Streichen von Wänden und Decken, das Ausbessern kleiner Schäden, das Reinigen von Türen, Heizkörpern, Fensterrahmen sowie kleine Reparaturen im Bad und in der Küche.

Wie viel kostet eine Renovierung beim Auszug?

Die Kosten hängen von der Wohnungsgröße und dem Zustand ab. Kleine Apartments starten ab etwa 180 Euro. Standardwohnungen kosten im Schnitt 300 bis 500 Euro. Große Wohnungen oder starker Verschleiß können 700 Euro oder mehr kosten.

Muss ich renovieren wenn die Wohnung unrenoviert übergeben wurde?

In den meisten Fällen nein. Wenn die Wohnung beim Einzug unrenoviert war, entfällt die Renovierungspflicht beim Auszug häufig vollständig. Dies ist durch mehrere BGH Urteile bestätigt.

Was passiert wenn ich nicht renoviere obwohl ich müsste?

Der Vermieter kann Ihnen die Reparaturkosten in Rechnung stellen. Diese fallen oft deutlich höher aus als eine professionelle Renovierung. Eine Übergabe ohne Renovierung kann außerdem die Kaution gefährden.

Wie läuft eine Renovierung vor der Wohnungsübergabe ab?

Wir besichtigen oder beurteilen Ihre Wohnung anhand von Fotos, erstellen ein Festpreisangebot und führen die Renovierung pünktlich vor Ihrer Übergabe durch. Auf Wunsch kombinieren wir die Renovierung direkt mit Ihrem Umzug.

Bietet Altenschmidt die Renovierung auch zusammen mit einem Umzug an?

Ja. Wir bieten ein kombiniertes Paket aus Umzug und vollständiger Renovierung an. Sie haben nur einen Ansprechpartner, sparen Zeit und erhalten ein günstigeres Gesamtangebot.

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Wir beantworten alle weiteren Fragen gerne persönlich.