Ihre Wohnung wird gerade für die Übergabe vorbereitet. Wir übernehmen alle notwendigen Renovierungsarbeiten, damit Sie die Wohnung ohne Stress und ohne Diskussion mit dem Vermieter übergeben können.
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Viele Mieter suchen nach einem neuen Gesetz zur Renovierung beim Auszug. Tatsächlich gibt es aktuell keine Gesetzesänderung. Es gelten weiterhin die BGH Urteile, die genau festlegen, wann Mieter renovieren müssen und wann nicht. Die wichtigsten Punkte haben wir für Sie zusammengefasst.
Mieter müssen nur renovieren, wenn eine wirksame Renovierungsklausel im Mietvertrag steht. Viele ältere Verträge enthalten jedoch starre Fristen und sind laut BGH unwirksam.
Wurde eine Wohnung unrenoviert übernommen, entfällt die Pflicht zur Renovierung häufig vollständig. Der Vermieter darf dann keine Schönheitsreparaturen verlangen.
Normale Abnutzung ist vom Vermieter zu tragen. Renoviert werden müssen nur Schäden, die über üblichen Gebrauch hinausgehen, zum Beispiel starke Verschmutzungen oder bunte Wände.
Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Urteilen klare Richtlinien festgelegt. Diese gelten weiterhin und bilden die Grundlage der Renovierungspflichten beim Auszug.
Viele Mieter suchen nach einem neuen Gesetz zur Renovierung beim Auszug, weil online häufig darüber geschrieben wird. Tatsächlich gibt es derzeit keine neue gesetzliche Regelung. Die geltenden BGH Urteile bleiben maßgeblich. Wir informieren unsere Kunden, sobald sich rechtlich etwas ändert.
Viele Mieter sind unsicher, ob sie beim Auszug renovieren müssen. Die Antwort hängt von einigen klaren Regeln ab. Hier finden Sie eine einfache Übersicht, die sofort Klarheit schafft.
Die meisten Konflikte entstehen, weil Mieter oder Vermieter die Rechtslage falsch einschätzen. Laut BGH gilt: Nur wirksame Vertragsklauseln verpflichten zur Renovierung. Wir unterstützen Sie dabei, die Wohnung korrekt und stressfrei zu übergeben.
Wir prüfen kostenlos, ob Sie renovieren müssen und übernehmen die Umsetzung.
Mit dieser übersichtlichen Checkliste vermeiden Sie Stress, Diskussionen mit dem Vermieter und unnötige Kosten. Alle relevanten Aufgaben für eine erfolgreiche Wohnungsübergabe im Überblick.
Sie müssen sich nicht um jede Wand, jede Fuge und jedes Detail kümmern. Wir übernehmen die komplette Renovierung bei Auszug in Essen und sorgen dafür, dass Ihre Wohnung bereit für die Übergabe an den Vermieter ist.
Auf Wunsch kombinieren wir die Renovierung bei Auszug mit Ihrem Umzug und einer möglichen Entrümpelung. So haben Sie nur einen Ansprechpartner und ein klares Festpreisangebot.
Wir erstellen Ihnen ein individuelles Festpreisangebot für Ihre Wohnung in Essen.
Die Kosten für die Renovierung beim Auszug hängen vom Zustand der Wohnung, der Größe und dem Arbeitsumfang ab. Hier finden Sie transparente Preisbeispiele, die Ihnen eine realistische Einschätzung ermöglichen.
ab 180 €
Ideal für Apartments und WG Zimmer.
ab 390 €
Perfekt für Standardwohnungen mit normaler Abnutzung.
ab 690 €
Ideal für große Wohnungen und starke Abnutzung.
neutrale Wände, geringere Abnutzung, Dübellöcher schließen und einmal weiß streichen
Endpreis: 260 €
mehrere farbige Wände, Badfuge erneuern, kompletter Weißanstrich
Endpreis: 540 €
starke Abnutzung, Ausbesserungen, kompletter Anstrich, Silikon erneuern
Endpreis: 890 €
Viele Kunden möchten beim Auszug alles in einem Schritt erledigen. Deshalb kombinieren wir die Renovierung mit einem professionellen Umzug in Essen. Sie erhalten ein Komplettpaket aus einer Hand und sparen Zeit, Aufwand und Kosten.
Sie müssen nicht mehrere Firmen koordinieren. Wir übernehmen den gesamten Umzug mit Renovierung und Endreinigung.
Der Renovierungstermin wird direkt an Ihren Umzug angepasst. Sie verlassen die alte Wohnung und wir machen sie übergabefertig.
Durch die Kombination beider Leistungen sparen Sie im Vergleich zu zwei einzelnen Dienstleistern.
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Der genaue Preis richtet sich nach der Wohnungsgröße und dem Renovierungsumfang.
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Sie müssen nur renovieren, wenn Ihr Mietvertrag eine wirksame Renovierungsklausel enthält. Viele ältere Klauseln sind unwirksam, besonders bei starren Fristen. Wenn die Wohnung unrenoviert übergeben wurde, entfällt die Pflicht meistens komplett.
Der Mieter zahlt nur, wenn eine gültige Klausel im Mietvertrag steht oder wenn er Schäden verursacht hat. Normale Abnutzung trägt der Vermieter. Ohne wirksame Regelung ist der Vermieter für Schönheitsreparaturen zuständig.
Viele Mieter suchen nach einem neuen Gesetz. Tatsächlich gibt es aktuell keine Gesetzesänderung. Die gültigen BGH Urteile regeln weiterhin, wann renoviert werden muss und wann nicht.
In der Regel müssen Wände neutral gestrichen, Dübellöcher verschlossen, leichte Schäden ausgebessert und Verschmutzungen entfernt werden. Bei stärkerer Abnutzung können zusätzliche Arbeiten nötig sein.
Ja. Bunte, dunkle oder stark gesättigte Farben müssen laut BGH in neutralem Weiß überstrichen werden. Ansonsten kann der Vermieter Schadensersatz verlangen.
Ja. Dübellöcher gelten nicht als normale Abnutzung und müssen sauber verschlossen werden. Die Wand muss anschließend wieder einheitlich aussehen.
Zu den Schönheitsreparaturen gehören das Streichen von Wänden und Decken, das Ausbessern kleiner Schäden, das Reinigen von Türen, Heizkörpern, Fensterrahmen sowie kleine Reparaturen im Bad und in der Küche.
Die Kosten hängen von der Wohnungsgröße und dem Zustand ab. Kleine Apartments starten ab etwa 180 Euro. Standardwohnungen kosten im Schnitt 300 bis 500 Euro. Große Wohnungen oder starker Verschleiß können 700 Euro oder mehr kosten.
In den meisten Fällen nein. Wenn die Wohnung beim Einzug unrenoviert war, entfällt die Renovierungspflicht beim Auszug häufig vollständig. Dies ist durch mehrere BGH Urteile bestätigt.
Der Vermieter kann Ihnen die Reparaturkosten in Rechnung stellen. Diese fallen oft deutlich höher aus als eine professionelle Renovierung. Eine Übergabe ohne Renovierung kann außerdem die Kaution gefährden.
Wir besichtigen oder beurteilen Ihre Wohnung anhand von Fotos, erstellen ein Festpreisangebot und führen die Renovierung pünktlich vor Ihrer Übergabe durch. Auf Wunsch kombinieren wir die Renovierung direkt mit Ihrem Umzug.
Ja. Wir bieten ein kombiniertes Paket aus Umzug und vollständiger Renovierung an. Sie haben nur einen Ansprechpartner, sparen Zeit und erhalten ein günstigeres Gesamtangebot.
Wir beantworten alle weiteren Fragen gerne persönlich.